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Aktuell

20.12.2018

Die Feuerwehr Grabs wünscht frohe Weihnachten und besinnliche Festtage 

Damit die Feuerwehr keine Hausbesuche wegen Kerzen machen muss, beachte Sie bitte für einen sicheren Umgang mit Kerzen folgende Tipps:

  • Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen. Löschen Sie Kerzen vor dem Verlassen des Raums immer aus.
  • Stellen Sie Kerzen mit mindestens 30 cm Abstand zu brennbaren Gegenständen (Vorhänge, Dekorationsmaterial, Tannenzweige, Tischtücher) auf.
  • Sorgen Sie dafür, dass Kerzen einen festen, aufrechten Halt haben.
  • Wechseln Sie die Kerzen auf dem Adventskranz rechtzeitig aus, bevor sie ganz
    niedergebrannt sind. Zünden Sie die Kerzen nicht mehr an, wenn der Adventskranz zu
    trocken ist.
  • Kinder sollen nicht in der Nähe von brennenden Kerzen spielen.
  • Stellen Sie neben dem Adventskranz und dem Weihnachtsbaum einen Eimer Wasser
    bereit.
  • Achten Sie auf festen Stand des Baumes, am Besten in einem Wasserbehälter.
  • Und nach Silvester keine Kerzen mehr anzünden, der Baum ist dann ausgetrocknet und brennt explosionsartig.


Quelle: bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung und BfB Beratungsstelle für Brandverhütung

Hier ein Video aus Deutschland zeigt, wie schnell ein Tannenbaum brennt, beziehungsweise das Zimmer im Vollbrand steht.
(Die internationale allgemeine Notrufnummer 112 hat auch in der Schweiz Gültigkeit)

29.08.2018

Einsatzliste aktualisiert (Trinkwasser-Transporte)

Unter Einsatz zwei neue Seiten eingefügt, welche über die Alarmierung und Alarmstufenplan informieren

30.07.2018

Einsatzliste aktualisiert
Neue Bildgalerie
Neuer Film

 

Aktualisierung "ABSOLUTES FEUERWERK- UND FEUERVERBOT"

Ab sofort gilt für den ganzen Kanton St.Gallen, bis auf Widerruf ein absolutes Feuerwerk- und Feuerverbot im Freien

Siehe Mitteilung Kanton St.Gallen

Es ist untersagt …
… Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.
… Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.
… brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen.
… Holzkohlegrills zu gebrauchen.
… Kerzen im Freien anzuzünden.

26.07.2018

ABSOLUTES FEUERWERK- UND FEUERVERBOT

Für die Gemeinde Grabs, Gams und Sennwald ist ab dem 27.Juli 2018, bis auf Widerruf ein absolutes Feuerwerk- und Feuerverbot im Freien auf dem jeweilig ganzen Gemeidegebiet erlassen worden.

Siehe Newsletter 26.Juli 2018 der Gemeinde Grabs
Siehe Allgemeinbeschluss 26. Juli 2018  des Gemeinderates Grabs

Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir möchten Sie bitten, dieses absolute Feuerwerk- und Feuerverbot im Freien strikte einzuhalten.

 

18.07.2018

Einsatzliste aktualisiert

Im internen Bereich und Termine, die "Piketteinteilung 2018, 2. Halbjahr" aufgeschaltet.

16.03.2018

Es freut uns ungemein, Euch unseren "Zuwachs" im Fahrzeugpark vorzustellen.

Gestern wurden die ersten Maschinisten bereits eingewiesen, die restlichen werden im April eingeschult. 
Somit ist das der MT nun voll einsatzbereit. Der Sprinter erhält den Funkrufnamen Grabs 3, und wird demzufolge auch als drittes Fahrzeug ausrücken, direkt nach dem TLF und dem RW.

Bilder Grabs 3

01.01.2018

Im Bereich Termine (vormals Übung) den Menüpunkt Service iCal Kalender erstellt.

Damit besteht nun die Möglichkeit mittels iCal Kalender die Termine auf das Smartphone oder Outlook zu bringen.

Entsprechend den Geräten steht auch entsprechende Hilfestellung für die Einrichtung zur Verfügung