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Artikel Grabser Blatt Nr.2 vom Februar 2021

Direktlink den Unterlagen Schutzkonzept Covid-19

 

EINSATZBEREITSCHAFT JEDERZEIT SICHERGESTELLT

Auch die Arbeit der Feuerwehr wird durch das Coronavirus beeinflusst. Es gilt, die Einsatzbereitschaft sicherzustellen und dabei das Wohl der Feuerwehrleute nicht aus den Augen zu verlieren.
Um auch in dieser speziellen Situation in Übung zu bleiben, nimmt die Feuerwehr Grabs ihr Training unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder auf.

Spezielle Situationen verlangen nach speziellen Massnahmen; und manchmal auch nach unkonventionellen Lösungen.
Während des letzten Jahres konnte die Feuerwehr Grabs mit all ihren Feuerwehrleuten ihre Flexibilität erneut unter Beweis stellen. Infolge der verordneten bundesrätlichen Massnahmen wurden viele Übungen, Weiterbildungen, Rapporte und Zusammenkünfte abgesagt, um die Verbreitung des Virus COVID-19 zu vermeiden.
So konnten nur etwa die Hälfte aller Übungen im Jahr 2020 durchgeführt werden. Es hat sich aber gezeigt, dass alle Herausforderungen, welche die Feuerwehr Grabs bei den vergangenen Einsätzen zu bewältigen hatte, zufriedenstellend und ohne Personen- oder Sachschäden gemeistert werden konnten.

Trotzdem sind die Auswirkungen aus dem letzten, turbulenten Übungsjahr in beiden Formationen (Zug 1 und Zug 2) spürbar. Aufgrund der Übungsausfälle konnten nicht alle Feuerwehrleute gleich ausgebildet werden. Zudem lässt über kurz oder lang auch bei der Feuerwehr die Routine nach, wenn nicht geübt werden kann.

Übungsbetrieb wird wieder aufgenommen
Oberste Priorität hat immer die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der Nachbarhilfe; und das durchgehend rund um die Uhr.
Das Feuerwehrwehrkommando analysiert die Lage bezüglich Einsatzfähigkeit laufend,  definiert gegebenenfalls entsprechende Massnahmen und führt die notwendigen Eventualplanungen durch.
Um das wichtige Training der Abläufe an den verschiedenen Geräten und Fahrzeugen  wieder weiterführen zu können, wird die Feuerwehr unter Einhaltung eines strengen Schutzkonzeptes die Übungen, so weit wie vertretbar, wieder aufnehmen.
Zudem wird an jeder Übung sowie an Einsätzen jeweils ein Offizier «Sicherheit»  abgestellt, welcher die Umsetzung des Schutzkonzeptes überprüft und dies laufend kontrolliert.

Gemäss den Erläuterungen zu Art. 3c der Covid-Verordnung des Bundesrates ist eine Feuerwehrübung keine Menschenansammlung im öffentlichen Raum. Daher gilt die  Beschränkung auf fünf Personen für Feuerwehrübungen nicht.
Zudem ist nach Art. 6d der Covid-Verordnung der Präsenzunterricht möglich, wenn er für die Gesellschaft wichtig oder im Rahmen einer Fortund Weiterbildung erforderlich ist, beispielsweise Feuerwehrübungen.
Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts ist, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist. Daher können Feuerwehrübungen unter Einhaltung der
Schutzmassnahmen weiterhin stattfinden.

«Wer rastet, der rostet», so ein bekanntes Sprichwort.
Das gilt auch für die Feuerwehr. Die Übungen und Trainings helfen dabei, im Einsatzfall schnell und effizient helfen zu können. Damit die Übungen so normal wie möglich  durchgeführt werden können, ist man im Kommando auch bereit, diesbezüglich einen Mehraufwand zu leisten.
So sollen zum Beispiel auch die Anzahl Feuerwehrleute an Übungen verringert und mehr Übungen durchgeführt werden.

Eindrücke von Übungen, sowie das Schutzkonzept finden Sie auf folgender Seite:
Detail Schutzkonzept Covid-19